Waffelverkauf beim Maibaum aufstellen am 01.05.2024 in Schönkirchen

Der Turnuszählertausch beginnt ab dem 22.04.2024

Biogas ab 01. August 2023

Ihre Fragen im Fokus.

FAQ Strom

Wie berechnet sich mein Abschlag?

Ihr Abschlag berechnet sich anhand Ihres letzten Jahresverbrauches und den aktuellen Preisen durch die fälligen Abschlagstermine.

Den Abschlagsplan entnehmen Sie Ihrer Jahresrechnung.

Warum beliefern mich die Gemeindewerke Schönkirchen GmbH obwohl ich keinen Vertrag abgeschlossen habe?

Als Grundversorger in Schönkirchen werden alle Haushalte, deren Strombezug keinem bestimmten Lieferanten zugeordnet werden kann von den Gemeindewerken Schönkirchen beliefert.

 

Der Grundversorger springt im Rahmen der Ersatzversorgung für Strom ein. Es handelt sich um eine gesetzlich festgeschriebene Notversorgung.

Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Die Jahresrechnung in Schönkirchen, wird in der Regel Ende Januar per Post versandt.

Sollten Sie außerhalb von Schönkirchen beliefert werden, richten wir uns an den Abrechnungszeitraum des jeweiligen Netzbetreibers.

Wieso erhalte ich eine Ablesekarte von den Gemeindewerken Schönkirchen, obwohl ich keinen Vertrag habe?

In diesem Fall wenden wir uns als Netzbetreiber an Sie. Als dieser sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Zählerstand einmal im Jahr zu ermitteln. Bitte übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand. Die Rechnung erhalten Sie von Ihrem Lieferanten.

 

Ich ziehe um, was muss ich beachten?

Teilen Sie uns einfach das Mietvertragende, Ihren Endzählerstand und die Verzugsadresse für Ihre Schlussrechnung über unser Kontaktformular oder per E-Mail vertrieb@gws-sh.de mit.

Warum wird trotz Leerstand einer Wohnung ein Abschlag berechnet?

Der Grundpreis umfasst die Fixkosten einer Energielieferung, wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie gegebenenfalls einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann je nach Energiebedarf variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass auch bei einem Leerstand ein geringer Abschlag anfällt.

Wie werde ich Kunde bei den Gemeindewerken Schönkirchen

Für eine Anmeldung senden Sie uns das Auftragsformular ausgefüllt an vertrieb@gws-sh.de oder über das Kontaktformular.

Wir prüfen ob eine Versorgung möglich ist und übernehmen für Sie die Kündigung bei Ihrem aktuellen Lieferanten. Danach erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung.

 

  • Kontakt
  • Kunden­büro
  • FAQ
  • Suche

Wir sind für Sie da

Vertrieb

T 04348 95 92 777

Netzbetrieb

T 04348 95 92 778

Notdienst

T 04348 95 92 77 97 oder
M 0152 02 75 78 00

zum Kontaktformular
Über uns

Ihr Weg zu uns

Gemeindewerke Schönkirchen
Dorfstraße 4
24232 Schönkirchen

Öffnungszeiten

Mo + Di 8.00 – 13.00 Uhr und
14.00 – 16.00 Uhr
Mi 8.00 – 13.00 Uhr
Do 8.00 – 13.00 Uhr und
14.00 – 18.00 Uhr
Fr 8.00 – 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Häufige Fragen

Verträge
Abrechnungen
Ablesung
Balkonkraftwerk
Abschläge
Tarifwechsel

zu den FAQs

Suche

Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein.